Weil Sehen ein Grundbedürfnis ist

MdL Meyer und die PNP-Stiftungsbeauftragte Fuchs im Austausch zur Versorgung mit Sehhilfen für bedürftige Menschen

07.08.2025 | Stefanie Starke | Niederbayern
Foto (Stefanie Starke): (v. l.) MdL Stefan Meyer im Gespräch mit Eva Maria Fuchs, Stiftungsbeauftragte der PNP-Stiftung.
Foto (Stefanie Starke): (v. l.) MdL Stefan Meyer im Gespräch mit Eva Maria Fuchs, Stiftungsbeauftragte der PNP-Stiftung.

Es ist durchaus schockierend was MdL Stefan Meyer im Gespräch mit Eva Maria Fuchs, der Stiftungsbeauftragten der Stiftung der Passauer Neuen Presse, erfährt: Bedürftige Menschen, oft Seniorinnen und Senioren, können sich dringend notwendige Sehhilfe nicht mehr leisten.

„Wir haben jährlich mehrere Anträge für eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Sehhilfen auf der Agenda – das gehört fast schon zu unserem üblichen Geschäft: Brillen kaufen“, erklärt Eva Maria Fuchs. „Diesen Menschen muss geholfen werden, denn wenn sie nicht mehr sehen können, nimmt man den Seniorinnen und Senioren oft das letzte Quäntchen Lebensqualität“, weiß die Stiftungsbeauftragte und kritisiert gleichzeitig den Umgang der Krankenkassen mit derartigen Unterstützungsleistungen. 
So übernehmen die Kassen bereits seit 2003 die Kosten für Sehhilfen lediglich unter besonderen Voraussetzungen, dazu zählen Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, Sehschwächen durch Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien, oder eine maximale Sehkraft unter 30 Prozent. „Dass aber schon deutlich weniger erhebliche Sehstörungen zu massiven Beeinträchtigungen an der sozial-/gesellschaftlichen Teilhabe führen steht außer Frage. Für Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten wird es also ganz schnell zum Problem, eine entsprechende Sehhilfe zu erwerben – die Kosten von den Kassen werden nicht selten eben nicht mehr übernommen“, so Fuchs. Menschen, die demnach bereits eingeschränkt sind, nehme man so einen weiteren großen Teil ihrer Lebensqualität. „Es tut sich an dieser Stelle fast schon eine Grundrechte-Diskussion auf und die Frage nach der Würde des Menschen“, ist Eva Maria Fuchs über diesen Leistungsstandard schockiert. Nachweislich bedürftige Menschen müssten so von der gestrichenen Leistung ausgenommen werden. „Wir sprechen hier von Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und damit in die Kassen einbezahlt haben, nun vielleicht in einem Heim leben, monatlich knapp über 150 Euro Taschengeld erhalten und davon nun einen Selbstkostenanteil von mehreren hundert Euro für eine Sehhilfe zahlen sollen – das geht nicht. Und dass das nicht geht, darf nicht sein“, so Fuchs. 
Im Austausch mit der Stiftungsbeauftragten wurden die Umstände hinsichtlich der Versorgung mit Sehhilfen für bedürftige Senioren umfänglich diskutiert. „Diesen Menschen muss geholfen werden. Auch, weil Sehen ein Grundbedürfnis ist“, so MdL Meyer. Der CSU-Landtagsabgeordnete hat zugesichert, die Thematik mit in den Gesundheits- und Sozialausschuss des Bayerischen Landtags zu nehmen.