Hebammen sind für werdende Mütter weit mehr als medizinisches Fachpersonal – sie sind vertrauensvolle Begleiterinnen in einer der sensibelsten Lebensphasen. Um ihre Rolle in der Geburtshilfe nachhaltig zu stärken, fordert die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag in einem aktuellen Dringlichkeitsantrag eine faire Vergütung und mehr gesellschaftliche Anerkennung für Bayerns Hebammen – insbesondere für die freiberuflich tätigen Beleghebammen.
Mit Blick auf ein laufendes Schlichtungsverfahren zu den Hebammenleistungen macht sich die CSU-Fraktion dafür stark, dass finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine dauerhafte Tätigkeit in diesem Berufsfeld ermöglichen. Stefan Meyer Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags, ergänzt: „Wenn wir nicht umgehend gegensteuern, steht uns ein irreparabler Rückzug vieler Beleghebammen aus der Geburtshilfe bevor. Ein solcher Verlust wäre nicht nur für unser Gesundheitssystem verheerend, sondern würde auch eine unersetzliche Lücke für die Familien in Bayern reißen. Es wäre ein Einschnitt, der weitreichende und nachhaltige Konsequenzen für die Betreuung werdender Mütter und ihre Neugeborenen hätte.“
Auch auf Bundesebene erfährt die Initiative breite Unterstützung. Hans Koller, Mitglied des Bundestags und stellvertretender Landrat, erklärt: „Die Kürzungen der Vergütungshöhe für freiberufliche Beleghebammen, wirken sich nicht nur negativ auf das Berufsfeld aus, sondern hinterlassen auch weitere Lücken in der Krankenhausfinanzierung. Bei den geforderten Nachverhandlungen müssen sowohl die Hebammen als auch die kommunalen Krankenhäuser einen fairen Lohn und realistischen Kostenausgleich erfahren.“
Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung zur Sicherstellung der Hebammenversorgung in Bayern, fordert jedoch zugleich ein noch entschlosseneres Handeln. Ziel ist es, das bewährte bayerische System mit einem starken Anteil freiberuflicher Beleghebammen langfristig zu erhalten.
In den vergangenen Jahren hat Bayern bereits mehrere wichtige Schritte unternommen, um die freiberuflich tätigen Hebammen im Freistaat zu fördern. So erhalten diese seit 2018 jährlich den Bayerischen Hebammenbonus von bis zu 1.000 Euro und profitieren seit 2019 von einer einmaligen Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro. Insgesamt wurden bereits mehr als 10 Millionen Euro in die Unterstützung und den Ausbau der freiberuflichen Tätigkeit von Hebammen investiert. Doch die CSU-Fraktion macht klar: Es bedarf weiterer Maßnahmen, um die langfristige Zukunft der Geburtshilfe in Bayern nachhaltig zu sichern.
„Hebammen sind zentrale Stützen für Familien – vor, während und nach der Geburt. Ihre Arbeit ist systemrelevant, menschlich wertvoll und muss auch finanziell endlich so behandelt werden“, so das gemeinsame Fazit der Abgeordneten.